Die Schulkonferenz
Definition nach § 43 SchulG
Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Organ der Schule. Aufgabe der Schulkonferenz ist es, das Zusammenwirken von Schulleitung, Lehrern, Eltern und Schülern zu fördern, gemeinsame Angelegenheiten des Lebens an der Schule zu beraten und dazu Vorschläge zu unterbreiten.
Mitglieder der Schulkonferenz im Schuljahr 2014/ 2015
Name | Funktion | Stimmrecht | |||
B. Tittel (Schulleiterin) |
Vorsitzende der Schulkonferenz |
ohne | |||
Lehrervertreter | |||||
V. Schade | mit | ||||
S. Ullmann | mit | ||||
J. Rahm | mit | ||||
B. Doms | mit | ||||
Elternvertreter | |||||
M. Neumann (Vorsitzende des Elternrats) |
stellv. Vorsitzende der Schulkonferenz |
mit | |||
K. Felgner | mit | ||||
Chr. Otto | mit | ||||
Y. Pusch |
|
mit | |||
A. Reiche | mit | ||||
P. Riedel | mit | ||||
S. Gneuß-Blankenburg | mit |